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Honorar

Grundlagen:

 

Bei Privataufträgen wird nach den vereinbarten Honorarsätzen der Honorarvereinbarung abgerechnet.

Die Berechnung erfolgt einschließlich Fahr- und Wartezeiten, die ebenfalls als Arbeitszeiten vergütet

werden.

Vereinbarte Honorare sind grundsätzlich zu 70% vor Beginn der Leistungen zu entrichten.

 

Das Gesamthonorar wird mit Fertigstellung bzw. Abnahme der Leistung bei  Sachverständigengutachten nach Werkvertragsrecht nach § 631 BGB fällig.

 

Beratungsleistungen werden als Dienstvertrag nach § 611 BGB vereinbart.

Grundlage des Auftrags sind immer und ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sachverständigen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Grundlage und werden nicht Vertragsbestandteil.

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Honorarsätze für gutachterliche Leistungen:

 

Das Honorar für die Leistungen des Sachverständigen bei Privataufträgen beträgt  85,00 € je Stunde

zuzüglich 5% Nebenkosten für Portoauslagen, Telefon und sowie eine Ausfertigung des Gutachtens

bzw. der gutachterlichen Stellungnahme in Papierform.

 

Honorar für die Beratung beim Immobilienkaufs:

 

Für die fachtechnische Beratung im Rahmen ihres Hauskaufs gelten gesonderte Konditionen. Näheres finden Sie unter Beratung für Käufer.

 

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Fahrtkosten, Laborkosten, Gebühren, Vervielfältigung:

 

Die Kosten der  An- und Abfahrten für Ortstermine, Beratung betragen 0,50 € für jeden gefahrenen Kilometer.

 

Fremdarbeiten z.B. für Probenahmen und Laboranalysen werden nach Aufwand abgerechnet.
Auf die Fremdkosten wird ein Koordinationszuschlag von 15% berechnet. 

 

Gebühren für amtliche Auskünfte werden auf Nachweis abgerechnet.

 

Druckkosten für Mehrfertigungen, Auszüge oder Bilder werden gesondert berechnet.

Mehrwertsteuer:

 

Alle Preise sind Nettoangaben und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe

von z. Zt.  19 %.

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