Bausachverständiger
Dipl.-Ing. (FH)
Christian Hüttner
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Gutachten
Bei der Gutachtenerstellung wird der Zustand von Bauteilen durch Prüfung und mithilfe geeigneter Messmethoden festgestellt. Abhängig von der Fragestellung und den vorgefundenen Randbedingungen entscheidet der Sachverständige, ob der Einsatz hochempfindlicher Messgeräte sinnvoll ist und führt die Messungen persönlich durch.
Die anschließende fachlich einwandfreie Beurteilung der Messergebnisse durch den Bausachverständigen ist von sehr hoher Bedeutung für den weiteren Prozess.
Ob Materialfehler, Ausführungsfehler, gewöhnliche Alterungsprozesse, plötzliche Einwirkung oder bereits entstandener Schaden, die professionelle Bestandsaufnahme, Ursachenermittlung und die richtigen Schlussfolgerungen daraus, am Ende steht ein belastbares und fachlich einwandfreies Gutachten.
Den Hauptanteil meiner Gutachtertätigkeit erbringe ich auf den Feldern
- Bauphysik, Thermografie, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schimmel, Schallschutz, Wohnungslüftung
- Bodenbeläge (Parkett, Fliesenbeläge, Bodenbeschichtungen, Estriche)
- Keller, Abdichtung, Feuchtigkeit, Dach- und Gebäudeentwässerung
- Rissbildung in Massivbauteilen und Putzfassaden, Rissmonitoring
- stauendes und nichtstauendes Sickerwasser, nichtdrückendes und drückendes Wasser
- weiße Wanne, schwarze Wannen
- Flachdächer, Steildächer, Dachabdichtungen, begrünte Dächer
- Fassaden aus Putz, Holz und Blechfassaden, Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)
- Fugenkonstruktion und -abdichtung
- Fenster- und Türelemente
- Fassaden und Dächer von Industriehallen
Erstattung von Privatgutachten
Behörden, Hausverwaltungen, Firmen und Privatpersonen erhalten im Rahmen eines Privatgutachtens zur jeweiligen Fragestellung eine Basis, damit folgerichtige Entscheidungen und Maßnahmen getroffen werden können. Die Erstellung von Sanierungsvorschlägen und Aussagen über die zu erwartenden Kosten sind oft zusätzlich Bestandteil von Privatgutachten.
Erstattung von Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten ist eine besondere Form des Privatgutachtens zur außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten. Die Beauftragung zur Erstellung eines Schiedsgutachtens erfolgt immer gemeinsam durch die Parteien und erfolgt in der Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des Einzelfalls. Das Ergebnis des Gutachtens ist im Regelfall für die Parteien bindend.
Erstattung von Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten dienen zum Beispiel in Verfahren des bürgerlichen Rechtsstreites als Entscheidungshilfe für die Gerichte. Sie ermöglichen dem Gericht, fachspezifische und komplexe bautechnische Sachverhalte beurteilen zu können.
In Selbstständigen Beweisverfahren nach der Zivilprozessordnung sollen die im Gutachten beschriebenen Feststellungen, die Benennung von Schadensursachen oder technischen Mängeln sowie ggf. die Beschreibung von Maßnahmen und Kosten einer Schadensbeseitigung dazu dienen, die Entstehung eines Rechtsstreites zu vermeiden.
Messtechnik
Bei der Analyse und Beurteilung von Mängeln oder Schäden an Gebäuden ist heute sehr oft der Einsatz modernster Messtechnik erforderlich.
Der Ergebnisse, die mithilfe der hochempfindlichen Messgeräte gewonnen werden, sind eine wichtige Voraussetzung, damit der Sachverständige die folgerichtigen Schlüsse aus der Bestandsaufnahme vor Ort
in seinem Gutachten ziehen kann.
Die Durchführung korrekter und fachlich einwandfreier Messungen kann hier nur durch einen erfahrenen Sachverständigen sichergestellt werden.
Häufig kommen bei der Begutachtung von Mängeln und Bauschäden die folgenden Messverfahren zum Einsatz:
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Wärmebildkamera – Infrarotkamera zur Beurteilung der Qualität der Gebäudehülle und zur Feststellung baulichen Wärmebrücken
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Dielektrisches Messverfahren zur Feuchtemessung in Bauteilen
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Mikrowellenmessung zur Feuchtemessung in Bauteilen
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CM-Messung zur Bestimmung des Feuchtegehaltes einer Baustoffprobe
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Infrarotmessung der Oberflächentemperatur
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Blower-Door-Test zur Prüfung der Luftdichtigkeit einer Gebäudehülle