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Baubegleitung

Baubegleitende Qualitätskontrolle

 

Viele Einzelschritte von Bauleistungen sind nach der Fertigstellung von Bauteilen nur noch schwer oder gar nicht mehr zugänglich oder sichtbar. Die Folgen mangelhafter Bauleistungen treten oft erst ein, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Die Kosten der Behebung tragen dann je nach Vertragslage und Situation Sie alleine. Regelmäßige baubegleitende Qualitätskontrollen durch einen unabhängigen Sachverständigen vermeiden Fehler und Streitigkeiten, damit teure Spätfolgen bei Ihren Bauvorhaben gar nicht erst entstehen. 

 

Überlassen Sie den Erfolg Ihres Bauvorhabens nicht dem Zufall. Regelmäßige Baustellenkontrollen durch einen unabhängigen Bausachverständigen gewährleisten, dass Sie auch wirklich die geschuldete Qualität der Bauleistung vom Unternehmer oder Bauträger erhalten und teure Spätfolgen bei Ihrem Bauvorhaben erst gar nicht entstehen.

 

An vorher definierte Kontrollpunkten während des Baufortschritts wird die fachlich einwandfreie Ausführung der Bauleistung begutachtet und dokumentiert.

 

Beratung zum Leistungsumfang

 

Nicht weniger wichtig ist der Abgleich der Übereinstimmung der vertraglich geschuldeten mit der hergestellten Qualität anhand der Leistungsbeschreibung und der Leistungsverzeichnisse sowie der zugehörigen Planunterlagen. 

 

Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen

 

Die Abnahme von Bauleistungen ist aus rechtlicher Sicht einer der wichtigsten Vorgänge. Durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls liegt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit nun bei Ihnen und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen.

 

Schlussbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

 

Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist empfiehlt es sich, eine Begehung durch den Sachverständigen zu beauftragen. Mängel, die erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist beim Unternehmer gerügt werden, gehen bis auf ganz wenige rechtliche Ausnahmefälle voll zu Lasten des Bauherren.

 

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